STUDIEREN MIT KIND




Kinderferienbetreuung 2011


Die Universität in Landau beteiligt sich an der Ausrichtung einer Kinderferienbetreuung für die Sommerferien 2011. In Kooperation mit verschiedenen Landauer Behörden und Institutionen wird ein zweiwöchiges Betreuungsprogramm für schulpflichtige Kinder zwischen 6 und 15 Jahren angeboten.
In den Ferienwochen vom 04.07.2011 bis zum 15.07.2011 können Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Studierende der Universität in Landau ihre Kinder für eine oder beide Wochen betreuen lassen.
Die Betreuung für eine Woche kostet 50 Euro, Geschwisterkinder zahlen 30 Euro.
Anmeldeschluss ist der 28.01.2011.

Das Programm der Kinderferienbetreuung und den Anmeldebogen finden Sie hier.



Ausschreibung:
Förderung alleinstehender Studierender mit Kind bzw. alleinstehender schwangerer Studentinnen


Vorbehaltlich der Bereitstellung von Mitteln durch die Stipendienstiftung werden alleinstehende Studierende mit Kind bzw. alleinstehende schwangere Studentinnen finanziell unterstützt.
Beantragt werden kann eine Unterstützung, sofern die Fortführung des Studiums durch finanzielle Engpässe gefährdet ist. Hier können bspw. die Kosten für eine Tagesmutter oder für einen Kindergarten übernommen werden. Auch bietet die Stiftung Hilfe bei studienbedingter Ortsabwesenheit (durch Exkursionen oder Praktika) und in Notsituationen.

Antragstellende dürfen in dem Semester, in dem sie eine Förderung erhalten, nicht beurlaubt sein.
Die Anträge für ein Sommersemester sind jeweils bis zum 25. Mai, die Anträge für ein Wintersemester jeweils bis zum 05. November einzureichen.

Die Antragsformulare können bei der Frauenreferentin der Universität Koblenz-Landau, Heide Gieseke, Bürgerstraße 23, Raum 53, abgeholt oder hier heruntergeladen werden.





Auslandsstudium mit Kind


Die Hochschule Wismar hat ein Internetportal zum Thema „Auslandsstudium mit Kind“ (www.auslandsstudium-mit-kind.de) im Rahmen des Projekts „Familie in der Hochschule“ (www.familie-in-der-hochschule.de) konzipiert.

Es soll Eltern und Interessierten Wege und Möglichkeiten aufzeigen, trotz und gerade mit Kind den Weg ins Auslandsstudium zu gehen. Kernstück des Portals ist eine Datenbank mit Erfahrungsberichten von Studierenden Eltern, die bereits ein Auslandssemester mit Kind absolviert haben.

Fragen zur Datenbank und dem Projekt beantwortet Anja Graeff, Koordinierungsstelle Familiengerechte Hochschule Wismar, Tel.: 03841 753-484.

Den Informationsflyer können Sie hier einsehen.








Kinderzuschlag für Familien

mit geringem Einkommen
(auch Studierende)
ab 01.01.2005







Ab dem 1. Januar 2005 haben gering verdienende Eltern Anspruch auf eine neue gezielte familienpolitische Leistung. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend rät gering verdienenden Eltern, jetzt einen Antrag auf den Kinderzuschlag bei der Familienkasse der örtlichen Agentur für Arbeit zu stellen. Die Familienkasse prüft dann, ob ein Anspruch auf Zahlung des Kinderzuschlags besteht.

Was ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld, die ab Januar 2005 für minderjährige Kinder in Familien mit nicht ausreichendem Familieneinkommen für längstens 36 Monate gezahlt wird.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder; er beträgt höchstens 140 Euro/Monat pro minderjährigem Kind.

Wann und wie wird der Kinderzuschlag gezahlt?
Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld ab Januar 2005 monatlich gezahlt, bei unveränderten Verhältnissen für längstens 36 Monate.

Wer kann Kinderzuschlag mit Aussicht auf Erfolg beantragen?
Eltern können Kinderzuschlag beantragen, die zwar ab Januar 2005 über ausreichend Einkommen verfügen, um ihren eigenen Lebensunterhalt damit zu decken, aber nicht denjenigen ihrer minderjährigen Kinder. Zusätzlich zu Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe wird kein Kinderzuschlag gezahlt.

Weitere Infos:

Merkblatt Kinderzuschlag des BmFSFJ (pdf)

Infohomepage der Arbeitsagentur für Arbeit:  www.kinderzuschlag.de














Studienkonten


Studierende mit Kind können ab sofort einen Antrag auf ein Bonusguthaben stellen.


Pflege und Erziehung von minderjährigen Kindern im Sinne des § 25 Abs. 5 BAföG
2.1 Grundsätze

2.1.1 Abhängig vom Alter des Kindes zu dem Zeitpunkt, für den das Bonusguthaben gewährt
werden soll, werden pro Kind für maximal 3 Semester Bonusguthaben in folgendem Umfang
gewährt:

- bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres: bis zu 100% Regelabbuchung,
- 4. bis Vollendung des 10. Lebensjahres: bis zu 50% Regelabbuchung,
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: nur in besonders begründeten Einzelfällen ist
  ein aufwandsbezogener Anteil an der Regelabbuchung (< 50%) möglich.
2.1.2 Für Pflege- und Erziehungszeiten, für die kein Bonusguthaben gemäß 2.1.1 gewährt werden
kann, ist eine Beurlaubung möglich. Die Gesamtzeit von Beurlaubung und
bonusguthabenrelevanten Zeiten darf insgesamt 6 Semester pro Kind nicht überschreiten.

2.2 Erforderliche Nachweise
    • Geburtsurkunde
    • Eidesstattliche Erklärung, dass es sich um ein im Haushalt lebendes Kind im Sinne von § 25Abs. 5 BAföG handelt.
    • Eidesstattliche Erklärung aller Erziehungsberechtigten, ob und ggf. in welchem Umfangbereits an anderer Stelle für dieses Kind ein Bonusguthaben beantragt und/oder gewährtwurde.
    • Für den Fall, dass ein(e) weitere(r) Erziehungsberechtigte(r) ebenfalls ein Bonusguthabenbeantragt hat oder beantragen wird: Eine Erklärung, wie die Bonusguthaben aufgeteilt werden sollen.

Weitere Infos unter http://www.uni-koblenz-landau.de/studium/dokumente-studium/antrag-studienkonten-bonusguthaben-ld.pdf







Angebote des
Mehrgenerationenhauses Landau
Danziger Platz 18

Babysitter-Vermittlung des Kinderschutzbundes
Eltern können hier nach einem geeingneten Babysitter suchen.
Nutzungsgebühr: 12,00 € jährlich
Info-Tel.: 06341 - 959452

Ein-Eltern-Treff
Kontaktperson Karin Meier, Tel.: 06341 - 948694
4. Sonntag im Monat, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

Klön- und Spielnachmittag
Gemütlicher Treffpunkt für Frauen und Männer aller Altersgruppen sowie Kinder in Begleitung Erwachsener.
Mittwochs 15:30 Uhr - 18:00 Uhr

Eltern-Kind-Treff
Treffpunkt mit zahlreichen Möglichkeiten für Kinder bis 3 Jahre und ihrer Eltern.
Kostenloses Angebot des Kinderschutzbundes LD-SÜW, mit finanzieller Untesrtützung der Stadt Landau
Montag - Freitag 9:00 Uhr - 11:30 Uhr und mittwochs 15:00 - 17:30 Uhr.

Wunschgroßelternbörse

Vermittlung und Begleitung für Eltern, die gerne Wunschgroßeltern finden möchten und von Erwachsenen, die sich gerne als Wunschoma/-opa engagieren würden.
Vermittlungstelefon: 06341 - 959452, für einen persönlichen Besuch: Dienstags, 15:00-18:00 Uhr




Angebot des
Kinderschutzbundes Landau


Elternbesuchdienst
Unterstützungsangebot für Eltern mit Neugeborenen und Säuglingen.
Tel.: 06341 - 141424
www.kinderschutzbund-landau.de

PEKIP (Prager Eltern-Kind-Programm)
Entwicklungsbegleitung im 1. Lebensjahr, ab der 6. Lebenswoche. Grund- und Fortgeschrittenenkurse, 10 Termine, je 90 Minuten.
Leitung: Pia Ohler-Hellmann und Nicole Engel, Erzieherinnen.
Kinderschutzbund LD-SÜW, PEKIP-Raum, Rolf-Müller.Str. 15, 76829 Landau
Kosten: 75,- Euro
Info und Amledung unter Tel.: 06341-141424


Villa Unibunt e.V.

Kinderbetreuung an der Universität in Landau








Villa Unibunt Eltern-Kind-Initiative e.V.,
Im Fort 7, 76829 Landau,
Tel. 06341/ 280141
Leiterin: Elke Mangea, Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-18 Uhr (sowohl während des Semesters, als auch in der vorlesungsfreien Zeit)

Infos und Anmeldung bei Claudia Klemann in der KiTa

Weitere Infos unter: http://www.studierendenwerk-vorderpfalz.de/Kindertagesstaette.129.0.html



Internetadressen


http://www.mehrgenerationenhaeuser.de/landau
http://www.kinderschutzbund-landau.de/unsere-angebote/wir-vor-ort
http://www.kinderschutzbund-landau.de/unsere-angebote/familienbildung/eltern-kind-treff

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