Lehrämter
Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung
Grundsätzliches
Seit dem Wintersemester 2007/2008 wurde an der Universität Koblenz-Landau mit der Einführung des neuen lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs die Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung umgesetzt. Zum Wintersemester 2008/2009 ist eine Einschreibung in den bisherigen Lehramtsstudien-gängen nur noch in das vierte Fachsemester möglich.Gründe der Reform sind u.a.:
- das Studium auf die beruflichen Anforderungen in der Schule ausrichten
- Studium und berufspraktische Ausbildung verbinden
- das Studium innerhalb der Universität besser organisieren
- bessere Durchlässigkeit zwischen den Lehramtsstudiengängen schaffen
hier.
Informationen zu den Lehramtsbezogenen Masterstudiengängen finden Sie
hier.
Prüfungsablauf für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen (nach der Prüfungsverordnung bis 2007) (für Studiengang Lehramt an Realschulen ist der zeitliche Verlauf entsprechend)
Das Studium für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen umfasst ein 6-semestriges Studium, zusätzlich zwei Prüfungssemester. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen helfen, sich rechtzeitig und in der entsprechenden Art und Weise auf das Examen vorzubereiten.Zuständig für die Durchführung der Prüfung (Aufsicht) ist das Landesprüfungsamt in Mainz, die konkrete Planung von Terminen etc. wird von der Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes (LPA) für das Lehramt an Schulen an der Universität Koblenz-Landau – Campus Landau – vorgenommen.
Wenn Sie die Absicht haben, in absehbarer Zeit das Examen abzulegen, sollten Sie sich in der Geschäftsstelle des LPA über die entsprechenden Termine (Aushänge, Internet) informieren! Zudem gibt es persönliche Beratungen in der Geschäftsstelle zu angegebenen Zeiten. Rechtliche Grundlage für die Durchführung der Prüfung ist die Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen vom 16. Juni 1982 (GVBl. S. 227) zuletzt geändert 13. September 2005 (GVBl.2005, S. 372) im weiteren Text LVO abgekürzt. (Die Landesverordnung(en) finden Sie unter dem Bereich "Links" auf unserer Homepage)
Folgende §§ sind für Sie von besonderer Wichtigkeit, diese sollten Sie sich genau durchlesen, um Unklarheiten und unnötige Rückfragen zu vermeiden:
1. § 6 Zulassung zur Prüfung/Zulassungsvoraussetzungen/vorgezogene Erziehungswissenschaften/
§ 9 Prüfung im weiteren Fach
2. § 8 Schulpraktika
3. § 10 Meldung/Zulassung
4. § 12 Anfertigung der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit
5. § 13 Schriftliche Prüfung
6. § 14 Mündliche Prüfung
7. § 7/15 Anrechnung/Anerkennung
8. § 20 Unterbrechung/Rücktritt
9. § 22 Nachprüfung und Nichtbestehen
10. § 24 Erweiterungsprüfung
Der Prüfungsablauf im Einzelnen:
Die Landesverordnung lässt Ihnen folgende Möglichkeiten zur Wahl:1. Für die Erziehungswissenschaften gilt:
Sie können in einem oder zwei beliebigen erziehungswissenschaftlichen Bereichen ab dem 5. Semester zur Prüfung zugelassen werden, sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen dafür erfüllen.
2a) Sie schreiben die Hausarbeit VOR der Zulassung zur Prüfung
In diesem Fall müssen Sie die Zulassungsvoraussetzungen bis zum juristischen Ende des Semesters nachweisen, in dem die Prüfungsarbeit fertig gestellt ist.( Anderenfalls verfällt die Prüfungsarbeit.) Für nähere Einzelheiten nutzen Sie bitte unsere Sprechzeiten.
ODER
2b) Sie schreiben die Hausarbeit nach der Zulassung zur Prüfung (reguläres Verfahren)
In beiden Fällen orientieren sich die weiteren Termine am zeitlichen Semesterablauf; konkreter Bezug ist hier das Vorlesungs- bzw. Semesterende.
(WS 31.März/ SS 30.September)
Bitte beachten Sie: Die genauen für Sie einzig verbindlichen Termine werden durch Aushang bzw. im Internet veröffentlicht !!!
Zeitlicher Rahmen
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Zulassungsunterlagen abholen bzw. downloaden |
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Meldetermin beachten (Aushang/Internet) |
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Leistungsnachweise nachreichen |
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Zulassung zur Prüfung sowie Ausgabe der Hausarbeitsthemen |
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Mündliche Prüfungen( Juli - September/Januar - März) * |
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Schriftliche Prüfungen ( September / März ) |
