Home Aktuelles Kontakt Lehrämter Termine Downloads Links FAQs Notenberechnung
   
  Lehrämter
   
 

Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung

Grundsätzliches

Seit Wintersemester 2007/2008 wurde an der Universität Koblenz-Landau mit der Einführung
des neuen lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs die Reform der Lehrerinnen- und Lehrer-
ausbildung umgesetzt.

Zum Wintersemester 2008/2009 ist eine Einschreibung in den bisherigen Lehramtsstudien-
gängen nur noch in das vierte Fachsemester möglich.

Gründe der Reform sind u.a.:
  • das Studium auf die beruflichen Anforderungen in der Schule ausrichten
  • Studium und berufspraktische Ausbildung verbinden
  • das Studium innerhalb der Universität besser organisieren
  • bessere Durchlässigkeit zwischen den Lehramtsstudiengängen schaffen
Informationen zum Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang finden Sie hier.

Informationen zu den Masterstudiengängen (in Vorbereitung - werden zum WS 2007/2008
nicht angeboten) finden Sie hier.
 

Grundlegende Informationen zu den Lehramtsstudiengängen (nach "alter" Prüfungsverordnung)

 

Prüfungsablauf für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
(für Studiengang Lehramt an Realschulen ist der zeitliche Verlauf entsprechend)

Das Studium für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen umfasst ein 6-semestriges Studium,
zusätzlich zwei Prüfungssemester. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen helfen, sich
rechtzeitig und in der entsprechenden Art und Weise auf das Examen vorzubereiten.

Zuständig für die Durchführung der Prüfung (Aufsicht) ist das Landesprüfungsamt in Mainz,
die konkrete Planung von Terminen etc. wird von der Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes
(LPA) für das Lehramt an Schulen an der Universität Koblenz-Landau – Campus Landau – vor-
genommen.

Wenn Sie die Absicht haben, in absehbarer Zeit das Examen abzulegen, sollten Sie sich in der
Geschäftsstelle des LPA über die entsprechenden Termine (Aushänge, Internet) informieren!
Zudem gibt es persönliche Beratungen in der Geschäftsstelle zu angegebenen Zeiten. Rechtliche
Grundlage für die Durchführung der Prüfung ist die Landesverordnung über die Erste Staats-
prüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen vom 16.Juni 1982
(GVBl. S. 227) zuletzt geändert 13. September 2005 (GVBl.2005, S. 372) im weiteren Text LVO
abgekürzt. (Die Landesverordnung(en) finden Sie unter dem Bereich "Links" auf unserer Home-
page)

Folgende §§ sind für Sie von besonderer Wichtigkeit, diese sollten Sie sich genau durchlesen,
um Unklarheiten und unnötige Rückfragen zu vermeiden:

1.  §   6 Zulassung zur Prüfung/Zulassungsvoraussetzungen/vorgezogene Erziehungswissen-
    schaften/§ 9 Prüfung im weiteren Fach

2.  §   8 Schulpraktika

3.  § 10 Meldung/Zulassung

4.  § 12 Anfertigung der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit

5.  § 13 Schriftliche Prüfung

6.  § 14 Mündliche Prüfung

7.  § 7/15 Anrechnung/Anerkennung

8.  § 20 Unterbrechung/Rücktritt

9.  § 22 Nachprüfung und Nichtbestehen

10. § 24 Erweiterungsprüfung

 

Der Prüfungsablauf im Einzelnen: 

Die Landesverordnung lässt Ihnen folgende Möglichkeiten zur Wahl:

1.    Für die Erziehungswissenschaften gilt:

Sie können in einem oder zwei beliebigen erziehungswissenschaftlichen Bereichen ab dem
5. Semester zur Prüfung zugelassen werden, sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen
dafür erfüllen.

 2a) Sie schreiben die Hausarbeit vor                     2b) Sie schreiben die Hausarbeit
      der Zulassung zur Prüfung                                     nach der Zulassung zur Prüfung
                                                                                 (reguläres Verfahren)
      

      In diesem Fall müssen Sie die
      Zulassungsvoraussetzungen bis
      zum juristischen Ende des Semesters
      nachweisen, in dem die Prüfungsarbeit
      fertig gestellt ist.( Anderenfalls verfällt
      die Prüfungsarbeit.)
      Für nähere Einzelheiten nutzen Sie bitte
      unsere Sprechzeiten.

In beiden Fällen orientieren sich die weiteren Termine am zeitlichen Semesterablauf; konkreter
Bezug ist hier das Vorlesungs- bzw. Semesterende.

(WS 31.März/ SS 30.September)

  

Bitte beachten Sie: Die genauen für Sie einzig verbindlichen Termine werden durch Aushang
bzw. im Internet veröffentlicht !!!

 

Zeitlicher Rahmen:

Zulassungsunterlagen abholen bzw. downloaden
 

 

Meldetermin beachten (Aushang/Internet)
 

 

Leistungsnachweise nachreichen
 

 

Zulassung zur Prüfung sowie Ausgabe der Hausarbeitsthemen
 

 

Mündliche Prüfungen( Juli - September/Januar - März) *
 

 

Schriftliche Prüfungen ( September / März )
 

 

* Ausnahmen bilden die  Zwischenprüfungen Förderschulen, vorgezogene Erziehungswissenschaften/Bildungswissenschaften Grund- und Hauptschulen und Realschulen. Beachten Sie bitte hier die entsprechenden Terminübersichten!

Seitenanfang