Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung
Grundsätzliches
Seit Wintersemester 2007/2008 wurde an der
Universität Koblenz-Landau mit der Einführung
des neuen lehramtsbezogenen
Bachelorstudiengangs die Reform der Lehrerinnen- und Lehrer-
ausbildung umgesetzt.
Zum Wintersemester 2008/2009 ist eine
Einschreibung in den bisherigen Lehramtsstudien-
gängen nur noch in das
vierte Fachsemester möglich.
Gründe der Reform sind u.a.:
- das Studium auf die beruflichen
Anforderungen in der Schule ausrichten
- Studium und berufspraktische Ausbildung
verbinden
- das Studium innerhalb der Universität
besser organisieren
- bessere Durchlässigkeit zwischen den
Lehramtsstudiengängen schaffen
Informationen zum Lehramtsbezogenen
Bachelorstudiengang finden Sie
hier.
Informationen zu den Masterstudiengängen (in
Vorbereitung - werden zum WS 2007/2008
nicht angeboten) finden Sie
hier.
Grundlegende Informationen zu den
Lehramtsstudiengängen (nach "alter" Prüfungsverordnung)
Prüfungsablauf
für das Lehramt
an Grund- und Hauptschulen
(für Studiengang Lehramt an Realschulen ist der zeitliche Verlauf
entsprechend)
Das
Studium für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen umfasst ein 6-semestriges
Studium,
zusätzlich zwei Prüfungssemester. Die nachfolgenden Informationen sollen
Ihnen helfen, sich
rechtzeitig und in der entsprechenden Art und Weise auf das Examen
vorzubereiten.
Zuständig für die Durchführung der Prüfung (Aufsicht) ist das
Landesprüfungsamt in Mainz,
die konkrete Planung von Terminen etc. wird von
der Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes
(LPA) für das Lehramt an Schulen
an der Universität Koblenz-Landau – Campus Landau – vor-
genommen.
Wenn
Sie die Absicht haben, in absehbarer Zeit das Examen abzulegen, sollten Sie
sich in der
Geschäftsstelle des LPA über die entsprechenden Termine
(Aushänge, Internet) informieren!
Zudem gibt es persönliche Beratungen in
der Geschäftsstelle zu angegebenen Zeiten. Rechtliche
Grundlage für die
Durchführung der Prüfung ist die Landesverordnung über die Erste
Staats-
prüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen vom 16.Juni 1982
(GVBl. S. 227) zuletzt geändert 13. September 2005 (GVBl.2005, S. 372) im weiteren Text LVO
abgekürzt.
(Die Landesverordnung(en) finden Sie unter dem Bereich "Links" auf unserer
Home-
page)
Folgende §§ sind für Sie
von besonderer Wichtigkeit, diese sollten Sie sich genau durchlesen,
um
Unklarheiten und unnötige Rückfragen zu vermeiden:
1.
§ 6 Zulassung zur
Prüfung/Zulassungsvoraussetzungen/vorgezogene Erziehungswissen-
schaften/§ 9
Prüfung im weiteren Fach
2. §
8 Schulpraktika
3.
§ 10 Meldung/Zulassung
4. §
12 Anfertigung der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit
5. §
13 Schriftliche Prüfung
6. §
14 Mündliche Prüfung
7. §
7/15 Anrechnung/Anerkennung
8. §
20 Unterbrechung/Rücktritt
9.
§ 22 Nachprüfung und Nichtbestehen
10. § 24
Erweiterungsprüfung
Der Prüfungsablauf im Einzelnen:
Die Landesverordnung lässt
Ihnen folgende Möglichkeiten zur Wahl:
1. Für
die Erziehungswissenschaften gilt:
Sie können in einem oder zwei beliebigen erziehungswissenschaftlichen
Bereichen ab dem
5. Semester zur Prüfung zugelassen werden, sofern Sie die
Zulassungsvoraussetzungen
dafür erfüllen.
2a) Sie schreiben die
Hausarbeit vor 2b) Sie
schreiben die Hausarbeit
der Zulassung zur Prüfung nach der Zulassung zur Prüfung
(reguläres Verfahren)
In diesem Fall müssen
Sie die
Zulassungsvoraussetzungen bis
zum juristischen Ende des Semesters
nachweisen, in dem die Prüfungsarbeit
fertig gestellt ist.( Anderenfalls verfällt
die Prüfungsarbeit.)
Für nähere Einzelheiten nutzen Sie bitte
unsere Sprechzeiten.
In beiden Fällen
orientieren sich die weiteren Termine am zeitlichen Semesterablauf;
konkreter
Bezug ist hier das Vorlesungs- bzw. Semesterende.
(WS 31.März/ SS
30.September)
Bitte beachten Sie: Die genauen für
Sie einzig verbindlichen Termine werden durch Aushang
bzw. im Internet
veröffentlicht !!!
Zeitlicher Rahmen:
Zulassungsunterlagen abholen bzw. downloaden
Meldetermin beachten (Aushang/Internet)
Leistungsnachweise nachreichen
Zulassung zur Prüfung sowie Ausgabe der
Hausarbeitsthemen
Mündliche Prüfungen( Juli -
September/Januar - März) *
Schriftliche Prüfungen ( September / März )
* Ausnahmen bilden die Zwischenprüfungen
Förderschulen, vorgezogene Erziehungswissenschaften/Bildungswissenschaften
Grund- und Hauptschulen und Realschulen. Beachten Sie
bitte hier die entsprechenden Terminübersichten!
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