Termine, Meldezeiträume, Vorbesprechungen...

   

 

 

Vorbesprechungen für die Praktika alter Studienordnungen im Zeitraum Frühjahr 2011

Bitte erscheinen Sie in Ihrem eigenen Interesse pünktlich zu den Vorbesprechungen der Praktika. Die Teilnahme daran ist Teil der Praktika und Voraussetzung für die Zulassung. Können Sie aus einem wichtigen Grunde - z. B. Erkrankung oder Unfall - nicht teilnehmen, müssen Sie das binnen einer Woche (5 Werktage) mit Attest belegen, sonst werden Sie von der Universität  automatisch aus dem Praktikum abgemeldet. Das Attest ist persönlich im Zentrum für Lehrerbildung, Kampus, Bau K, 2. OG Raum 3.23, vorzulegen oder eingeschrieben auf dem Postweg zu senden. Es gibt keine Nachtermine für die Vorbesprechung. Gibt es bei Ihnen im Einzelfall eine absehbare Überschneidung mit einer anderen Pflichtveranstaltung, müssen Sie dieses dem Büro für Schulpraktische Studien unbedingt vorher kund tun. Wir beraten dann vorher mit Ihnen Ihren Einzelfall. Bei verspäteter Meldung gilt die Leistung als nicht erbracht und sie werden automatisch aus dem Praktikum abgemeldet. Gegen eine Abmeldung wegen Selbstverschulden gibt es keine Einspruchsmöglichkeit. Und das sind die Termine:   

Termine für alle Studierende die im Fruehjahr 2012  das Praktikum absolvieren: 

10.01.2012

11.30 Uhr

Campus, Bau  K 324, 2. OG, ZLB

Verpflichtende Vorbesprechung und gleichzeitig Praktikumsauftakt Herbst für Studierende im,

-          Lehramt an Grund- und Hauptschulen - Blockpraktikum I und Blockpraktikum II, Rheinland-Pfalz + Saarland

-          Lehramt an Förderschulen - Blockpraktikum I, Rheinland-Pfalz + Saarland

-          Lehramt an Realschulen – RSP I und RSP II, Rheinland-Pfalz + Saarland

 

Sparsamer Mitteleinsatz ist Verpflichtung

Wir müssen auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass ab Meldung bereits Mittel und Personalkapazität eingesetzt werden, die in dieser Zeit der knappen Ressourcen nur sehr sparsam verwendet werden dürfen, da uns das Land zu äußerster Sparsamkeit anhält.  Erfolgt eine Meldung unbegründet oder in Voraussicht der Nicht-Zulassung - beispielsweise wegen mangelnder Voraussetzungen - so gelten diese Mittel zunächst als verbraucht. Dies trifft auch auf Zurücktreten oder Abbruch des Praktikums ohne gewichtige Gründe zu. Eine erneute Meldung hat dann bei der Praktikumseinteilung nicht mehr den gleichen Stellenwert, d.h. Sie müssen in diesem Fall die Plätze akzeptieren, die noch übrig sind. Deswegen klären Sie für sich bitte vor Ihrer Meldung die von Ihnen zu erbringenden Voraussetzungen und die Verbindlichkeit Ihrer Anmeldung.

Termine des Frühjahrspraktikums 2012

 

Planungsgespräch

der Praktikantinnen / Praktikanten
an der Praktikumsschule

 

 

bis spätestens

Ende Januar 2012

 

 

 

Vorbesprechung

Rheinland-Pfalz:

 

 

-  Information für alle Praktikanten:

1. BP + 2. BP

10. Januar 2012

 (s. Aushänge)

 

-           mit den Beauftragten der Universität

   (s. Aushang oder Sprechstunde)

 

 

Saarland

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Vorlage des Stundenplans

Rheinland-Pfalz:

bei den Beauftragten der Universität

 

 

bis

Ende 1. Praktikumswoche

 

Saarland: entfällt

 

 

 

 

Abgabe des Praktikumstagebuchs

Rheinland-Pfalz:

an die Beauftragten der Universität

 

 

bis spätestens

27. April 2012

 

Saarland:

 

 

- an die Mentorin/den Mentor   bis

Ende des Praktikums

 

- an die Universität

  Institut Bildung KiJu/GP

 

 

  bis spätestens

s. Aushang

Institut Bildung KiJu/GP

 

Terminänderungen vorbehalten ! Informieren Sie sich regelmäßig auf den entsprechenden Internetseiten 

www.uni-landau.de/schulprakt-studien/  und www.uni-landau.de/zlb über Terminänderungen!

 


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