Zum heutigen Stand gelten folgende Konditionen zu den
Modulprüfungen
Stand 24.09.2007
1. Studierende,
die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2005 aufgenommen
haben:
Diese
Studierenden legen ihre Prüfung für das Lehramt an
Grund- und Hauptschulen und für das Lehramt an
Realschulen bis zum 30. September 2011 nach den bis zum
30. September 2005 geltenden Bestimmungen ab.
Sie
können beantragen, ihre Prüfung nach den bis zum 30.
September 2007 geltenden Bestimmungen (Modulklausuren)
oder nach den
ab 1. Oktober 2007 geltenden Bestimmungen (qualifizierte
Leistungsnachweise) abzulegen.
2. Studierende, die ihr Studium in dem Zeitraum vom 1.
Oktober 2005 bis zum 30. September 2007 aufgenommen
haben:
Diese
Studierenden legen ihre Prüfung für das Lehramt an
Grund- und Hauptschulen und für das Lehramt an
Realschulen nach den
ab 1. Oktober 2007 geltenden Bestimmungen ab, d.h. keine
Modulabschlussklausuren, sondern qualifizierte
Leistungsnachweise.
Sie
können ihre Prüfung bis zum 30. September 2011 nach den
bis zum 30. September 2007 geltenden Bestimmungen
ablegen (Modulklausuren), wenn sie dies beantragen.