Aktuelles



Zum heutigen Stand gelten folgende Konditionen zu den Modulprüfungen

Stand 24.09.2007

 

 

1.   Studierende, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2005 aufgenommen haben:

 

Diese Studierenden legen ihre Prüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen und für das Lehramt an Realschulen bis zum 30. September 2011 nach den bis zum 30. September 2005 geltenden Bestimmungen ab.

Sie können beantragen, ihre Prüfung nach den bis zum 30. September 2007 geltenden Bestimmungen (Modulklausuren) oder nach den ab 1. Oktober 2007 geltenden Bestimmungen (qualifizierte Leistungsnachweise) abzulegen.

 

2.   Studierende, die ihr Studium in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2005 bis zum 30. September 2007 aufgenommen haben:

Diese Studierenden legen ihre Prüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen und für das Lehramt an Realschulen nach den ab 1. Oktober 2007 geltenden Bestimmungen ab, d.h. keine Modulabschlussklausuren, sondern qualifizierte Leistungsnachweise.

Sie können ihre Prüfung  bis zum 30. September 2011 nach den bis zum 30. September 2007 geltenden Bestimmungen ablegen (Modulklausuren), wenn sie dies beantragen.