Rechtsgrundlagen der Zentren für Lehrerbildung


Zielsetzung und Rechtsgrundlagen der Zentren für Lehrerbildung sind festgelegt durch das Hochschulgesetz, die Landesverordnung über die Zentren für Lehrerbildung, die Curricularen Standards der verschiedenen Fächer und Fachgruppen.

  • Hochschulgesetz (§ 92) i. d. F. vom 09.07.2010

     

     

  • Landesverordnung über die Zentren für Lehrerbildung

     

     

  • Curriculare Standards