Diplom
Durch den Erwerb des Diploms wird das Studium beendet. Das Diplom wird durch mündliche Prüfungen und die Erstellung einer Diplomarbeit abgeschlossen. Voraussetzung ist die Vorlage aller prüfungsrelevanten Studienleistungen des Hauptstudiums nach der jeweils gültigen Prüfungsordnung. Im Regelfall werden die mündlichen Prüfungen vor der Diplomarbeit abgelegt, auf begründeten (z.B. bei Freilandarbeiten) formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss kann die Diplomarbeit jedoch vorgezogen werden. Nach der aktualisierten Prüfungsordnung kann auch eine der mündlichen Prüfungen bereits während des Hauptstudiums abgeleistet werden. Die Diplomnote errechnet sich aus den Noten der prüfungsrelevanten Studienleistungen des Hauptstudiums, den Noten der mündlichen Prüfungen und der Note der Diplomarbeit. Im Regelfall wird das Studium nach neun Semestern mit dem Diplom abgeschlossen.
Verfahren zur Zulassung zur Diplomprüfung:
1. Formloser Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Diplom-Umweltwissenschaften mit der Bitte um Zulassung zur Diplomprüfung für Umweltwissenschaften mit den folgenden Anlagen:
- Scheine nach Maßgabe der jeweils gültigen Prüfungsordnung
- Benotete Bescheinigung über die Fallstudie
- Bescheinigung über die Ableistung der Berufspraktika
- Nachweis über eine Immatrikulation von mindestens zwei Semestern
- Studienbuch
- Erklärung über vorhergehende Prüfungen im Studiengang Umweltwissenschaften
- Zeugnis für das Vordiplom Umweltwissenschaften
- Ggf. Liste mit Vorschlägen für Prüfer/innen und Prüfungstermine. Prüfer/innen können alle nach Maßgabe der gültigen Prüfungsordnung bzw. ergänzender Fachbereichsratsbeschlüsse prüfungsberechtigte Personen sein
2. Entscheidung über Zulassung durch Vorsitzenden oder Ausschuss und Aushändigung der vom Ausschussvorsitzenden unterzeichneten und gestempelten Bescheinigungen an den/die zu prüfende/n Studierende/n.
3. Durchführung der mündlichen Prüfungen innerhalb der nach der jeweiligen Prüfungsordnung relevanten Fristen, dabei Übergabe der entsprechenden Bescheinigung an den Prüfer/die Prüferin. Eintragung von Datum, Note und Unterschrift durch die/den Prüfer/in und Übergabe der Bescheinigung und des Prüfungsprotokolls durch die/den Prüfer/in an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über das Sekretariat des FB 7. Das Prüfungsprotokoll wird durch die/den Beisitzer/in (Mindestqualifikation: Diplom in Umweltwissenschaften oder ähnlich) angefertigt und unterschrieben.
4. Formloser Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Diplom-Umweltwissenschaften auf Ausgabe eines Themas zur Diplomarbeit.
Anlagen:
- Vorschlag eines Themas und Nennung eines Prüfers/einer Prüferin (Betreuer/in der Arbeit), Erklärung der Bereitschaft des Prüfers/der Prüferin zur Betreuung der Arbeit durch Unterschrift auf dem formlosen Antrag
- Ggf. begründete Zusatzanträge bei Vorziehen der Diplomarbeit, bei Absolvierung der Diplomarbeit außerhalb der Universität in Landau oder bei Anfertigung der Diplomarbeit in Englisch
Im Regelfall erfolgt dies nach Abschluss der mündlichen Fachprüfungen, ansonsten jedoch mit den unter Punkt 1 genannten Anlagen.
5. Offizielle Ausgabe des Themas durch den Ausschussvorsitzenden mit Angabe des verbindlichen Abgabetermins.
6. Bearbeitung der Diplomarbeit
7. Abgabe der Arbeit spätestens am verbindlichen Abgabetermin im Sekretariat FB 7 mit den nach der Prüfungsordnung notwendigen Erklärungen und unter Nennung eines Vorschlages für den/die zweite/n Referenten/in.
8. Einforderung der schriftlichen Gutachten
9. Ausstellung des Diplomzeugnisses und der Diplomurkunde