Prüfungsschuss Diplom-Umweltwissenschaften
Vorsitzender:
- Prof. Dr. Ralf Schulz
- Telefon: 06341 280-31327
- Fax: 06341 280-31326
- E-Mail: r.schulz@uni-landau.de
- Raum Gebäude i 3.25
- Sprechstunde: Fr, 14 - 15 Uhr
Der Prüfungsausschuss Diplom-Umweltwissenschaften befasst sich mit allen Angelegenheiten, die das Studium bzw. die Prüfungen in Studiengang Diplom-Umweltwissenschaften an der Uni in Landau betreffen. Er tagt in unregelmäßigen Abständen je nach Bedarf. Der Vorsitzende des Ausschusses ist Prof. Dr. Ralf Schulz. Als studentische Vertreterin im Ausschuss fungiert Frau Vanessa Vetter.
An dieser Stelle finden Sie Hinweise auf Beschlüsse dieses Ausschusses bzw. des Fachbereiches 7, Natur- und Umweltwissenschaften, die für das Studium der Umweltwissenschaften wichtig sind. Bitte schauen Sie von Zeit zu Zeit hier nach, ob sich Änderungen ergeben haben. Trotz aller Bemühungen kann auch diese Seite keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und letztendlich sind immer die Angaben in der jeweils gültigen Studien- bzw. Prüfungsordnung bzw. in den offiziellen Protokollen der o.g. Gremien relevant.
Aktuelle Hinweise und Beschlüsse
+++ Mündliche Diplomprüfungen +++
Die Anzahl der mündlichen Diplom-Prüfungen beträgt nach der Prüfungsordnung vom 15.1.2002 vier und nach der aktualisierten Prüfungsordnung drei mündliche Prüfungen.
+++ Prüfungsberechtigung +++
Herrn Dr. Thomas Göllinger wurde vom Fachbereich 7, Natur- und Umweltwissenschaften die Prüfungsberechtigung im Bereich Wirtschaftswissenschaften innerhalb des Studienganges Diplom-Umweltwissenschaften verliehen. Herr Dr. Göllinger kann somit mündliche Prüfungen abnehmen und Diplomarbeiten betreuen.
+++ Vortrag zu Berufspraktika +++
Für mindestens eines der absolvierten Berufspraktika ist bei einer entsprechenden Veranstaltung für alle Studierenden der Umweltwissenschaften ein kurzer mündlicher Bericht (Vortrag) zu halten, der im wesentlichen dem Informations- und Erfahrungsaustausch dienen soll und sich vor allem auf die oben erwähnten Tätigkeiten und die Bewertung der Praktikumsstelle beziehen soll. Dieser Vortrag ist Voraussetzung zur Erfüllung der Auflage „Berufspraktika“ nach der gültigen Prüfungsordnung.
+++ Vorziehen der Diplomarbeit +++
Auf begründeten (z.B. bei Freilandarbeiten) formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss kann die Diplomarbeit vor den mündlichen Diplomprüfungen abgeleistet werden.
+++ Scheinausgabe +++
Die Ausgabe von Scheinen erfolgt grundsätzlich an dem Institut, dem der Dozent/die Dozentin bzw. der/die Lehrbeauftragte zuzuordnen ist. Die Studierenden werden gebeten, Scheine möglichst gesammelt abzugeben bzw. abzuholen, um so unnötigen Aufwand zu minimieren.
+++ Anerkennung von Leistungen +++
Prüfungsleistungen aus dem Studium an einer anderen Hochschule können anerkannt werden, wenn sie inhaltlich und vom Umfang her vergleichbar sind. Die erteilten Noten können hierbei übernommen werden. Liegt keine Benotung vor, so wird entweder bestanden (Note: 4,0) vergeben oder es kann eine Klausur mitgeschrieben werden.