Berufspraktika
Die Berufspraktika sind ein bedeutender Bestandteil des Studienganges Diplom-Umweltwissenschaften. Sie sollen dazu dienen, außeruniversitäre Erfahrungen z.B. in Unternehmen, Behörden oder sonstigen Einrichtungen im Umweltbereich im In- oder Ausland zu sammeln. Es wird dringend empfohlen, die Themen und Praktikumsstellen mit Hinblick auf die möglichen Interessengebiete und die persönlichen Schwerpunkte im Studium bzw. bei der späteren beruflichen Ausrichtung zu wählen. Hinweise hierzu geben die Fachvertreter/innen.
Praktikumsstellen müssen grundsätzlich vor Antritt des Praktikums von der Universität, vertreten durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses formlos anerkannt werden. Maximal vier Wochen Praktikumszeit können im Grundstudium (also vor Erlangen des Vordiploms) abgeleistet werden.
Für jedes anzurechnende Berufspraktikum ist eine offiziell unterschriebene Bestätigung der Praktikumsstelle im Original beizubringen. Außerdem ist ein kurzer (ca. 1-2 Seiten) Bericht über jedes anzurechnende Praktikum zu erstellen, aus dem folgendes hervor geht:
- die genaue Bezeichnung der Praktikumsstelle,
- der Name und die Matrikelnummer des/der Studierenden,
- der Zeitraum und Ort des Praktikums,
- eine Kurzbeschreibung der Tätigkeiten und
- eine abschließende Bewertung der Eignung der Praktikumsstelle für den/die Absolventen/in bzw. für Studierende der Umweltwissenschaften allgemein.
- Ggf. können besondere Hinweise z.B. zu erfolgten Vergütungen oder zu Ansprechpartnern dem Bericht beigefügt werden.
Für mindestens eines der absolvierten Praktika ist bei einer entsprechenden Veranstaltung für alle Studierenden der Umweltwissenschaften ein kurzer mündlicher Bericht (Vortrag) zu halten, der im wesentlichen dem Informations- und Erfahrungsaustausch dienen soll und sich vor allem auf die oben erwähnten Tätigkeiten und die Bewertung der Praktikumsstelle beziehen soll. Dieser Vortrag ist Voraussetzung zur Erfüllung der Auflage „Berufspraktika“ nach der gültigen Prüfungsordnung.
Nach Beendigung kann die Teilnahme an den Praktika und der gehaltene Vortrag unter Verwendung eines Formulars, welches im Sekretariat Umweltwissenschaften erhältlich ist, bescheinigt werden. Hierfür sind die auf dem Formular genannten Nachweise zu erbringen.